Abstand und Kontakt halten

Abstand und Kontakt halten

Ich hoffe sehr, dass alle, die das lesen, gesund sind, sich mehr und mehr in den neuen Umständen einrichten und das Beste daraus machen können. Wichtig ist es mir, dass wir den Kontakt halten bei all dem Abstand, den wir notgedrungen und vernünftigerweise einhalten müssen. Deshalb heute ein paar Informationen zu dem, was für uns als Arbeitskreis Asyl wichtig ist.

Vieles haben wir eingestellt, die Aktivitäten pausieren natürlich, aber die Kontaktmöglichkeiten sind ja vielfältig. Deshalb hier eine erste Info zu dem, was nicht ist und erste Ideen zu dem, was sein kann und darf…

Abstand halten

Auch im Arbeitskreis Asyl halten wir Abstand, um den Zustand des Gesundheitssystems nicht noch mehr zu gefährden. Das bedeutet:

Café, Kindercafé, Deutschkurse, Rad und Tat finden nicht statt.

Auch kleine Treffen, etwa in den Unterkünften, müssen unterbleiben.

Bitte auch keine Kinderbespaßung in den Unterkünften.

Die Begleitung zum Arzt, in die Klinik oder zum Zahnarzt soll unterbleiben, wenn sie nicht unbedingt notwendig ist. Die Arztpraxen schieben hier selbst einen Riegel vor, aber es soll auch noch einmal gesagt sein, um es den Menschen, die dort unter schwersten Bedingungen arbeiten, leichter zu machen.

Behörden, Integrationszentrum, Arbeitsamt und Jobcenter sind für den Publikumsverkehr geschlossen

Die Integrationsmanager, Sozialarbeiter des Landkreises und die Ämter der Stadt Metzingen sind alle telefonisch erreichbar.

Für Termine bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter gelten Sonderregelungen:

Für unsere Kundinnen und Kunden dürfen aus der Situation ebenfalls keine (finanziellen) Nachteile entstehen. Von jeglicher Form der Sanktionierung wegen Termin, Melde- oder sonstigen Versäumnissen ist ab sofort und bis auf weiteres abzusehen. Unsere vorhandenen Ermessensspielräume legen wir in allen Bereichen und in beiden Rechtskreisen großzügig aus.

  • Notfalltheke: Für die Agentur für Arbeit Reutlingen und das Jobcenter Reutlingen wird heute noch in Raum 0.45 eine Notfalltheke eingerichtet. Diese ist vorgesehen für Menschen, die auf eine Barauszahlung angewiesen sind (SGB II + SGB III). Sie erhalten diese dort nach vorheriger telefonischer Terminabsprache über das Fenster. Im Jobcenter Tübingen werden wir am Fenster zur Eingangszone einen Durchsprecher anbringen.
  • Sammelrufnummern: Menschen in Existenzangst wollen sich bei uns arbeitslos melden, Betriebe müssen Kurzarbeit beantragen oder benötigen Leistungen – Es gibt derzeit unglaublich viele wichtige Anliegen, die wir bedienen müssen.  Dass uns das gelingt, ist enorm wichtig für unsere Region. Leider ließ und lässt uns die Telefonie derzeit im Stich. Wir haben zusätzlich zu den üblichen Service-Nummern Sammelrufnummern für unsere Kundinnen und Kunden eingerichtet, die wir ab sofort auch so publizieren:
  • Agentur für Arbeit Reutlingen:  07121 309-900
  • Jobcenter Landkreis Reutlingen:   07121 309-901

Fristen für Widerspruch und Klage im Asylverfahren gelten weiter!

Bescheid auf Ablehnung des Asylantrags:

Wichtig ist zunächst, dass die Klagefrist bzw die Frist zur Einlegung eines Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz nur dann zu laufen beginnt, wenn der Bescheid wirksam zugestellt wurde (vgl. § 57 Abs. 1 VwGO).

Ist die Zustellung wirksam erfolgt, läuft die Wochenfrist bzw. die 2-Wochenfrist nach dem AsylG ganz normal ab (§ 222 ZPO). Soll ein Rechtsbehelf eingelegt werden muss dies innerhalb der Frist erfolgen; entscheidend ist der Eingang beim Gericht (vor 24.00 h! im Briefkasten, im Faxeingang, persönlich bei der Geschäftsstelle bzw. Rechtsantragsstelle eingelegt). Sofern die Rechtsantragstelle nicht persönlich aufgesucht werden kann, gibt es die Möglichkeit fristwahrend den Rechtsbehelf per Fax (vor 24.00 h) einzureichen; Unterschrift nicht vergessen! Eine Einreichung per E-Mail geht nicht, weil dadurch die notwendige Unterschrift nicht rechtswirksam übermittelt werden kann.

Sollte die Frist unverschuldet verpasst werden, muss nach Wegfall des Hinderungsgrundes sofort einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die Klagefrist bzw. auch Wiedereinsetzung in die Antragsfrist beim Gericht gestellt werden und die Klage bzw. auch der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nachgeholt werden.

Damit kommen wir zum zweiten Punkt:

Kontakt halten

Dringende Fälle

Freitags bieten wir in besonders dringlichen Fällen von 18 bis 19.30 Uhr unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen (Abstand halten, Desinfektion, 1:1 Gespräch) Hilfe in Notfällen an. Telefonisch sind Arek oder ich erreichbar, um bei Wochenfrist schneller zu handeln.

Arek: 0172 87 84 87 5

David: 07123 95 70 429 – E-Mail: info@moseprojekt.de

Um es deutlich zu sagen: Dringende Fälle sind die, in denen es um Abschiebung geht, die Streichung aller Geldzahlungen, Rauswurf aus der Wohnung oder ähnliche, die Existenz bedrohende Situationen. „Ich suche eine Wohnung“ ist kein Grund, am Freitag bei uns aufzutauchen!

Kontakte pflegen, neue Kontakte aufnehmen

Bitte beteiligt euch alle wieder an Yammer. Wer eine Schwierigkeit hat, reinzukommen, kann sich bei Piet melden!

Mobil: 01726795740

E-Mail: peter.flaemig@marketing-aus-leidenschaft.de

Das Forum bietet uns die Möglichkeit, uns auszutauschen, wenn Probleme oder Problembären auftauchen…

So weit einmal für heute.

Bleibt gesund!

David